Fleetize Hexagons

Digitales Tageskontrollblatt

Lassen Sie digitale Tageskontrollblätter mit FLEETIZE© nahezu vollautomatisch erzeugen*. Sparen Sie Kosten und reduzieren Sie den Aufwand für Ihre Fahrer.

Das Wichtigste
schnell zusammengefasst

Bei Lastkraftwägen, die nicht unter die Pflicht eines digitalen Tachographen fallen, müssen Sie nicht zwangsläufig auf den Komfort einer elektronischen Aufzeichnung verzichten. FLEETIZE erzeugt live und lückenlos vorzeigbare Tageskontrollblätter.

So gewährleisten Sie bei einer Kontrolle durch das BAG, die Lenkzeiten nachweisen zu können und vermeiden etwaige Bußgelder*.

Wie es funktioniert.

Wir reduzieren den Aufwand auf ein paar wenige Klicks.

1

Einstempeln

Der Mitarbeiter meldet sich zur Arbeit an.

2

Fahrzeugcheckin

Zur Erfassung von Lenkzeiten erfolgt ein Fahrzeug-Checkin.

3

Ausstempeln

Der Mitarbeiter beendet seinen Dienst.

Die Fahrer-App.

Schnelles und einfaches Bedienen der Arbeitszustände und Zugriff auf Tageskontrollblätter direkt aus der Smartphone-App heraus.

Arbeitszustand und Checkin

Der Mitarbeiter kann sich direkt in der App ein- und ausstempeln, wie auch in verschiedenen Fahrzeugen einchecken.

Auswerten & Exportieren

Der Zugriff auf die heutige Lenkzeit wie auch auf vergangene Tageskontrollblätter erfolgt direkt in der App.

Ein- & Ausstempeln

Bei Arbeitsantritt stempelt sich der Mitarbeiter direkt in der Fahrer-App ein und zu den jeweiligen Pausen wieder aus.

FLEETIZE erkennt automatisch, ob sich der Fahrer in einem Fahrzeug in Lenkzeit befindet und schaltet selbstständig um.

Lenkzeiten via GPS-Tracking

Der FLEETIZE-GPS-Tracker wird fest mit dem Fahrzeug verbunden und verbleibt dauerhaft in diesem. Somit können Fahrzeugbewegungen autonom und sekundengenau erfasst werden. Jede Lenk- und Stoppphase wird so lückenlos dokumentiert.

Der FLEETIZE-GPS-Tracker wird an der OBD2-Diagnosebuchse des Fahrzeuges montiert und enthält seine eigene SIM-Karte zur Datenverbindung. Dieser ist kompatibel mit allen Verbrennern ab Baujahr 2003 und E-Fahrzeugen mit OBD2-Anschluss.

Fahrer-Identifikation

Ein im Fahrzeug angebrachter FLEETIZE©-NFC-Identifikationssticker ermöglicht die Identifikation des jeweiligen Fahrers. Hierdurch können die Lenkzeiten zuverlässig den Tageskontrollblättern zugewiesen werden.

Die FLEETIZE©-NFC-Identifikationssticker sind selbstklebende NFC-Chips mit nicht duplizierbaren und verschlüsselten Informationen. Zum Ein- bzw. Auschecken hält der Mitarbeiter lediglich sein NFC-fähiges* Smartphone mit der FLEETIZE©-App an den NFC-Identifikationssticker.

Von unterwegs aus

Schneller App-Zugriff.

Der Live-Zustand des Fahrzeuges wie auch die erfassten Lenk- und Arbeitszeiten können jederzeit live und von überall aus eingesehen werden.

Im Rahmen einer Kontrolle kann Ihr Fahrer seine Lenkzeiten schnell auf dem Smartphone oder einem internetfähigen Tablett einsehen lassen.

Zentraler Zugriff auf alle Daten

Live-Erfassung der Zustände

Export-Optionen

BAG-Konform

Erfüllt die Anforderungen.*

Die von der BAG vorgegebenen Informationen werden voll-automatisch erfasst und im typischen Zeitskala-Format exportiert.

Auf Nachfrage können sowohl Sie live und rückwirkend aus dem Büro heraus, oder auch Ihr Mitarbeiter am Smartphone einen Export erstellen und an den Zoll-Beamten übergeben.

Export als geschütztes PDF-Dokument

Dokumentation mehrerer Wochen

Flotten- & Multifahrerfähig

Die
gesetzlichen Anforderungen

Aufzeichnungspflicht von Lenk- & Ruhezeiten

Sämtliche im EU-Güterverkehr befindlichen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 2,8 Tonnen, fallen unter die Aufzeichnungspflicht von Lenk- und Ruhezeiten. Dies erfolgt seit dem 01. Mai 2006 verpflichtend durch den festen Einbau eines digitalen Tachographen (auch EG-Kontrollgerät genannt). Mithilfe einer Fahrerkarte werden sämtliche Lenk- und Ruhezeiten, wie auch die Lenkzeitunterbrechungen, die gefahrenen Kilometer und die gefahrene Geschwindigkeit des jeweiligen Fahrers durch das EG-Gerät erfasst und aufgezeichnet. Hierdurch soll sichergstellt werden, dass Kraftfahrer mehr Ruhezeiten einlegen, überlange Lenkzeiten vermeiden und in Folge dessen das Unfallrisiko im Güterverkehr reduzierte wird.

Wahlmöglichkeit bis einschließlich 3,5 Tonnen

Durch Änderung der Fahrpersonalverordnung (FPersV) am 01.07.2005 besteht für Fahrzeuge bis einschließlich 3,5 Tonnen (inkl. Anhänger) die Wahlmöglichkeit, die Aufzeichnung mit einem sogenannten Tageskontrollblatt manuell durchzuführen, anstelle eines EG-Kontrollgerät einzubauen. Hierdurch sollen vor allem kleinere Unternehmen unterstützt werden, da die Anschaffung und der Betrieb von digitalen Tachographen sehr kostenintensiv sein kann. Ist hingegen bereits ein EG-Kontrollgerät im Fahrzeug verbaut, muss dieses zwingend genutzt werden.

Kontrollen & Bußgelder

Das Aufzeichnen der Lenk- und Ruhezeiten (unabhängig von der Methode EG-Kontrollgerät oder Tageskontrollblatt) ermöglicht dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG), die Einhaltung der Vorschriften besser überwachen und nachvollziehen zu können. Kontrollen werden von Beamten der Polizei, der Gewerbeaufsicht und dem Bundesamt für Güterverkehr sowohl im Straßenverkehr als auch in Betrieben selbst durchgeführt und streng geahndet. Bei Verstößen werden empfindliche Bußgelder sowohl für den Fahrer wie auch dem Arbeitgeber fällig, die teilweise für jede, angefangene halbe Stunde bis zu 180,00 Euro betragen können.

Ausnahmen

Ausgenommen von der gesamten Aufzeichnungspflicht sind Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 2,8 Tonnen, wie auch nach §18 FPersV Fahrten innerhalb der Nahzone. Hierbei handelt es sich um Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, die sich ausschließlich in einem Radius von 50 km um das Unternehmen zur Beförderung von Material oder Ausrüstung bewegen.

Fristen & Aufbewahrung

Die Aufzeichnung sind unverzüglich vorzunehmen und vom Fahrer für jeden Tag der laufenden Woche und für den letzten Tag der Vorwoche, an dem er ein aufzeichnungspflichtiges Fahrzeug gelenkt hat, mitzuführen. Danach hat der Fahrer diese dem Arbeitgeber auszuhändigen. Dieser hat die Aufzeichnungen für mindestens ein Jahr zu archivieren und auf Verlangen vorzuweisen.

 

 

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* Wichtiger Hinweis

Die elektronische Erfassung von Tageskontrollblättern wird im Rahmen der Fahrpersonalverordnung nicht explizit erwähnt oder ausgeschlossen. Auch wenn die digitale Führung wesentlich geringere Möglichkeiten der Manipulation mitsich bringt und unserer Meinung nach somit der händischen Führung überlegen ist, erfordert der heutige Wissensstand aus Haftungsgründen, dass Sie sich vor dem Einsatz der elektronischen Erfassung bei Ihrer zuständigen Behörde über die Akzeptanz eines elektronisch erfassten Tageskontrollblatt für Ihre spezielle Unternehmung erkundigen.