Aufzeichnungspflicht von Lenk- & Ruhezeiten
Sämtliche im EU-Güterverkehr befindlichen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 2,8 Tonnen, fallen unter die Aufzeichnungspflicht von Lenk- und Ruhezeiten. Dies erfolgt seit dem 01. Mai 2006 verpflichtend durch den festen Einbau eines digitalen Tachographen (auch EG-Kontrollgerät genannt). Mithilfe einer Fahrerkarte werden sämtliche Lenk- und Ruhezeiten, wie auch die Lenkzeitunterbrechungen, die gefahrenen Kilometer und die gefahrene Geschwindigkeit des jeweiligen Fahrers durch das EG-Gerät erfasst und aufgezeichnet. Hierdurch soll sichergstellt werden, dass Kraftfahrer mehr Ruhezeiten einlegen, überlange Lenkzeiten vermeiden und in Folge dessen das Unfallrisiko im Güterverkehr reduzierte wird.