27.02.2025
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Tageskontrollblatt - Funktionen und Pflichten

Titelbild zum Artikel Tageskontrollblatt - Funktionen und Pflichten

Die Tageskontrollblattführung ist für alle Güterbeförderungen mit Lastkraftwagen ab 2,8 Tonnen bis 3,5 Tonnen verpflichtend. Das wird getan, um die Lenk- sowie Ruhezeiten des Fahrers zu überwachen. Welche Anforderungen dabei zu beachten sind und welche Vorteile die digitale Version des Tageskontrollblattes hat, erfahren Sie in folgendem Artikel.

Welche Informationen beinhaltet das Tageskontrollblatt?


Verpflichtende Angaben zu folgenden Informationen sollten beinhaltet sein:

  • Name und Vorname des Fahrers
  • Amtliches Kennzeichen des Fahrzeuges
  • Datum der Aufzeichnung
  • Ruhezeit, Lenkzeit, sonstige Arbeitszeit (bspw. Bereitschaftsdienst)
  • Ort der Fahrtaufnahme
  • Ort der Fahrbeendigung
  • Kilometerstände zu Fahrtende und Fahrtbeginn
  • Manuelle Nachträge nach §20 FPersV

Freiwillige, jedoch erwünschte Informationen sind

  • Anschrift des Fahrers
  • Tageskontrollblattnummer
  • Gesamtfahrstrecke in km
  • Stundenanzahl der Ruhezeit/Fahrtunterbrechungen, Lenkzeit und sonstige Arbeitszeit, individuell und gesamt aufgeführt
  • Ein Feld für Bemerkungen und Unterschrift

Tageskontrollblätter müssen jederzeit nach §1 Absatz 6 des FPersV ausgefüllt werden. Die Mitführ- und Nachweispflicht besteht für den laufenden Tag, sowie die vorausgegangenen 28 Kalendertage.

Was ist bei den Einträgen der Tageskontrollblätter zu beachten?

Es ist wichtig zu unterscheiden, ob Eintragungen manuell oder digital vorgenommen werden. Werden diese nämlich manuell erstellt, besteht eine größere Gefahr, dass Fehler unterlaufen.
Um die Manipulationssicherheit auch bei handgeschriebenen Tageskontrollblättern zu gewährleisten, sind manuelle Eintragungen ausschließlich mit Schreibinstrumenten vorzunehmen, die nicht nachträglich verändert werden können (beispielsweise Kugelschreiber). Bei Fehleintragungen oder ähnlichen Unregelmäßigkeiten ist die Vernichtung der Dokumente zu vermeiden.

Manuelle Nachtragungen nach §20 FPersV, wie zum Beispiel Urlaube oder Krankheit sind für Fahrer stets verpflichtend vorzunehmen. Somit muss dieser nachweisen können, warum er an diesen Tagen keine Einträge in den Tageskontrollblättern hat.

Fahrer müssen zudem, wenn Einträge manuell erfolgen, beachten, dass diese unverzüglich nach Fahrtende und vor Fahrtanritt vorgenommen werden müssen. Jeder Tag ist einzeln zu dokumentieren und alle Tageskontrollblätter, die die Mitführpflicht von 28 Tagen überschreiten, sind unverzüglich und in Originalversion an den Arbeitgeber auszuhändigen.

Doch nicht nur die Fahrer, sondern auch die auftraggebenden Unternehmen haben Verpflichtungen. Der Arbeitgeber muss den Fahrer über die Überwachungspflicht informieren und über die Funktionen aufklären. Zudem muss auch die Möglichkeit zur Führung der Tageskontrollblätter vom Arbeitgeber bereitgestellt werden. Der Arbeitgeber kontrolliert nach Abgabe der Tageskontrollblätter entsprechende auf Richtigkeit und eventuelle Fehler oder Missstände werden unverzüglich behoben.

Warum wir bei FLEETIZE die beste Lösung haben:


Wir bei FLEETIZE vereinfachen Ihnen die Führung der Tageskontrollblätter und digitalisieren alle Vorgänge für Sie und Ihre Mitarbeiter. Stammdaten werden einmalig eintragen und für jede weitere Fahrt automatisch erfasst.
Durch FLEETIZE werden Ihre Kilometerstände, Lenk- & Ruhezeiten, sowie sonstige Arbeiten automatisch in Ihrem Tageskontrollblatt übertragen.

Der Fahrer des Fahrzeugs hat jederzeit vereinfachten Zugriff auf vergangene Tageskontrollblätter und kann diese als manipulationssichere PDF-Datei exportieren und ausdrucken. Unsere Tageskontrollblattführung ist BAG-konform und den Behörden bekannt.

Mit FLEETIZE sparen Sie nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Durch die digitale Aufzeichnung der Tageskontrollblätter wird das Risiko auf Bußgelder minimiert. Diese können einen Betrag in Höhe von bis zu 5.000€ für den Fahrer und bis zu 30.000€ für das Unternehmen betragen.

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Fleetize
von Fleetize
veröffentlicht am 27.02.2025

Alle Angaben ohne Gewähr.
Der Artikel basiert auf recherchierten Informationen des Autors und kann persönliche Meinungen enthalten. Der Artikel stellt weder eine Rechtsauskunft dar, noch haften die Fleetize GmbH oder der Autor für die Korrektheit der enthaltenen Informationen.

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