16.12.2024

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Die Festtage - wann haben Sie gesetzlich frei?



Viele Arbeitnehmer und sogar Arbeitgeber nehmen an, dass Heiligabend und Silvester als gesetzliche Feiertage gelten. Doch handelt es sich hierbei um einen weit verbreiteten Irrtum. Wer an diesen beiden Tagen dennoch frei hat, erfahren Sie in diesem Artikel.

Das Heiligabend und Silvester nicht als gesetzliche Feiertage gelten, bleibt den Mitarbeitenden und teilweise sogar dem Management vieler Unternehmen meist unbemerkt, da viele Unternehmen zu dieser Zeit in der Regel Betriebsurlaub anordnen und dies weitläufig als normal gilt. Unterliegt der Betrieb tarifrechtlichen Pflichten, geben diese eine Vorgabe für einen Betriebsurlaub für diese zwei Tage fest. Das bedeutet, dass entweder der gesamte oder der halbe Tag zu einem arbeitsfreien Tag ernannt werden. Ob diese als Betriebsferien oder doch als Feiertag gehandhabt werden, entscheidet jeder Betrieb selbst. Betriebsferien können vom Arbeitgeber zum Beispiel aus betrieblichen Gründen angeordnet werden, was dazu führt, dass Arbeitnehmer beide Tage freizunehmen haben und dies vom individuellen Urlaubsanspruch abzuziehen ist.

Unterliegt der Betrieb keinem Tarifvertrag, ist die Sache ganz klar: Frei haben am 24.12. und 31.12. nur Diejenigen, die sich Urlaub genommen haben. Im Gegensatz zum ersten und zweiten Weihnachtstag, wie auch dem Neujahresfesttag (25.12., 26.12. und 01.01.), gelten Heiligabend und Silvester nämlich nicht als gesetzliche Feiertage. Sollten diese auf einen Werktag fallen, besteht also grundsätzlich die gewohnte Arbeitspflicht.

Anders sieht es am 25. Dezember und 26. Dezember aus. Diese beiden Tage sind bundesweit als gesetzliche Feiertage festgesetzt. In der Regel muss der Arbeitnehmer an diesen Tagen keinen Urlaub beantragen. Natürlich gibt es hier Ausnahmen, welche jedoch auch gesetzlich geregelt sind.

Eine besondere Situation stellt hingegen das wiederholte Freigeben des Arbeitgebers für diese zwei Tage dar: Sollte der Arbeitgeber mehrere Jahre hintereinander an Silvester Urlaub geben, kann der Arbeitnehmer infolgedessen sein Gewohnheitsrecht geltend machen. Das Gewohnheitsrecht entsteht genau dann, wenn an diesen Tagen schon mindestens drei Jahre eine Freistellung erfolgte.


Fleetize
von Fleetize
veröffentlicht am 16.12.2024

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Der Artikel basiert auf recherchierten Informationen des Autors und kann persönliche Meinungen enthalten. Der Artikel stellt weder eine Rechtsauskunft dar, noch haften die Fleetize GmbH für die Korrektheit der enthaltenen Informationen.

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