24.06.2020

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Familienheimfahrt, Zweitwohnsitz



Wer einen Zweitwohnsitz aus beruflichen Gründen besitzt, kann die daraus resultierende Kosten geltend machen. Das Finanzamt akzeptiert diese zusätzlichen Aufwendungen der Zweitwohnung unter den sogenannten „Werbungskosten“. Hierzu zählt unter anderem natürlich auch die wöchentliche Familienheimfahrt zu Ihrem Hauptwohnsitz. Wir haben die wichtigsten Informationen hierzu für Sie zusammengefasst und zeigen Ihnen einige Möglichkeiten auf, die Sie mit dem elektronischen Fahrtenbuch von FLEETIZE haben.

Was definiert eine Doppelte Haushaltsführung?


Wenn Sie sich eine zweite Wohnung an Ihrem Beschäftigungsort nehmen müssen, da Sie dadurch einen kürzeren Weg zur Arbeit haben, entsteht auf Grund dessen eine doppelte Haushaltsführung. Denn Ihr Lebensmittelpunkt spielt sich weiterhin bei Ihrem Hauptwohnsitz ab, Sie arbeiten und leben aber unter der Woche an einem anderen Ort, Ihrem Zweitwohnsitz.

Aber was begründet eigentlich eine doppelte Haushaltsführung? Nachfolgenden haben wir die wichtigsten Voraussetzungen aufgelistet, welche Sie vorlegen sollten, um eine doppelte Haushaltsführung bei den Finanzbehörden belegen zu können:

  • Die doppelte Haushaltsführung besteht rein aus beruflichen Gründen
  • Ihr Beschäftigungsort liegt näher an dem Zweitwohnsitz als am eigenen Hausstand
  • Sie haben einen eigenen Hausstand (Hauptwohnsitz), wo Ihre Familie wohnt, bzw. wo sich Ihr Lebensmittelpunkt abspielt

Die VHL (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.) empfiehlt zudem folgende Dinge vorzulegen, um einen Zweitwohnsitz und den Lebensmittelpunkt am Hauptwohnsitz, zu argumentieren:

  • Führen eines Fahrtenbuches, wodurch die regelmäßigen Heimfahrten belegt werden
  • Ihre Zweitwohnung sollte kleiner sein als die Wohnung Ihres Hauptwohnsitzes
  • Wenn Sie Mitgliedschaften in Vereinen oder Organisationen an Ihrem Hauptwohnsitz belegen können, oder auch viele soziale Kontakte wie Familie oder enge Freunde vor Ort haben, kann dies von Vorteil sein


Hier kommen Sie zu der Internetseite der VHL, um mehr über die doppelte Haushaltführung zu erfahren: https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/pendeln/doppelte-haushaltsfuehrung-diese-kosten-koennen-sie-absetzen.html

Wann kann ich eine „Familienheimfahrt“ einsetzten und was ist zu beachten?


Sie sollten berücksichtigen, dass nur eine Familienheimfahrt pro Woche steuerlich anerkannt wird. Diese darf zudem nur mit dem Privatfahrzeug erfolgen und darf nicht mit einem Firmenwagen getätigt werden. Wer die Fahrten im Privatauto zurücklegt, kann gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG, die Entfernungspauschale von 0,30 Euro als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Hier macht es absolut Sinn ein Fahrtenbuch zu führen. Denn bei der Ermittlung der tatsächlichen Fahrtkosten, pro Kilometer im Privatwagen, erfordert es das Führen eines Fahrtenbuches. Zudem können Sie nicht nur die Familienheimfahrten im Fahrtenbuch eintragen, sondern auch die „Anfahrt“ zu Ihrer Geschäftsstätte. Wie allgemein bekannt ist, zählt der kürzeste Weg zwischen Heimadresse und Betriebstätte als Anfahrt, oder auch Arbeitsweg genannt. Diese Strecke können Sie ebenfalls steuerlich geltend machen, mit der sogenannten Pendlerpauschale. Bitte halten Sie Rücksprache mit Ihrem Steuerberater, wie Sie in Ihrem persönlichen Steuerfall, mit einer Familienheimfahrt und der Anfahrt zu verfahren haben.





„[...]Zur Abgeltung der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstandes und dem Ort der ersten Tätigkeitsstätte anzusetzen. …Aufwendungen für Familienheimfahrten mit einem dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart überlassenen Kraftfahrzeug werden nicht berücksichtigt[...]“
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.htmll

Familienheimfahrt mit FLEETIZE


Da man gerade bei steuerrechtlichen Themen so einiges beachten sollte und auch muss, möchten wir es Ihnen bei der Fahrtenbuchführung so einfach und intuitiv wie möglich machen. FLEETIZE hat nun auch den Fahrt-Typ „Familien-Heimfahrt“ für Sie integriert. Kilometerstände, Uhrzeiten, Abfahrts- und Ankunftsorte erfasst FLEETIZE natürlich völlig von selbst. Sie müssen nur noch mit einem Klick den Fahrt-Typ auswählen, zum Beispiel „Familien-Heimfahrt“. Dann können Sie noch einen Fahrtzweck eintragen und das war´s!

Mit der „Mein Orte“ Funktion von FLEETIZE geht es sogar noch einfacher! Hierfür legen Sie einen „Lieblingsort“ an, zum Beispiel „Zuhause“. Nun tragen Sie die Adresse Ihres Lieblingsortes ein und wählen als Fahrt-Typ zum Beispiel „Familien-heimfahrt“ aus. Wenn Sie nun am Wochenende nach Hause fahren und die Geozone des Ortes betreten, hinterlegt FLEETIZE für Sie als Fahrt-Typ „Familien-Heimfahrt“. Sie müssen sich keine Gedanken mehr über komplizierte Fahrtenbuchführung oder lästigen Papierkram machen und können sich ganz auf die Zeit mit der Familie konzentrieren!


Auch gut zu wissen: Die Mischfahrt


Oftmals stellt man sich bei der Bearbeitung des Fahrtenbuches die Frage, war dies nun eine geschäftliche Fahrt oder privat? Was wenn ich unterwegs noch einen privaten Umweg eingeschlagen habe, um beispielsweise einkaufen zu gehen?
Bei FLEETIZE können Sie Fahrten, die einen privaten und geschäftlichen Anteil hatten, als eine sogenannte Mischfahrt deklarieren.

Hierfür gehen Sie in die Bearbeitungsmaske. Wählen dann die „Mischfahrt aus“ und können nun mit den Schiebereglern, oder auch mit den Eingabefeldern darunter, die Kilometer verteilen. Wenn Sie die geschäftlich gefahrenen Kilometer eintragen, erechnet FLEETIZE beim Speichern die privaten kilometer von selbst! Diesen Vorgang können Sie natürlich mit allen Fahrttypen verwenden.

Steuervorteil berechnen


Sollten Sie nun neugierig sein, wie viel Sie tatsächlich mit einem Fahrtenbuch sparen können, probieren Sie unseren Steuerrechner aus. Mit nur ein paar einfachen Klicks, können Sie Ihren persönlichen Steuervorteil und Ihr Ersparnis durch ein Fahrtenbuch errechnen.

Stuerrechner

Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktierten!

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Fleetize
von Fleetize
veröffentlicht am 24.06.2020

Alle Angaben ohne Gewähr.
Der Artikel basiert auf recherchierten Informationen des Autors und kann persönliche Meinungen enthalten. Der Artikel stellt weder eine Rechtsauskunft dar, noch haften die Fleetize GmbH für die Korrektheit der enthaltenen Informationen.

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