31.12.2021

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Die Silvesternacht und Ihr Auto – was ist zu beachten?



In der Silvesternacht läuft einiges anders ab als im restlichen Jahr. Trotz des allgemeinen Feuerwerksverbotes, welches quasi flächendeckend beschlossen ist, sind Feuerwerke und Böller bspw. auf Privatgrundstücken nicht verboten. Das Zünden sorgt für ein deutlich erhöhtes Feinstaubaufkommen, was die Sicht beim Fahren beeinträchtigen kann. Was darüber hinaus noch interessant sein dürfte, finden Sie in diesem Artikel.

Wer zahlt bei Feuerwerksschäden am Fahrzeug?

Wie der Sekt zu Mitternacht gehört für viele auch das Abfeuern von Feuerwerkskörpern zur Silvesternacht. Dabei werden nicht selten auch umliegende parkende Fahrzeuge in Mitleidenschaft gezogen. Herabfallende oder fehlgezündete Knallkörper sind nur zwei Beispiele.

Schwere Schäden durch Feuerwerkskörper Böller und Raketen, die auf oder unter dem Auto landen, können Lack- und Glasschäden verursachen. Hinzu kommt vorsätzliche Sachbeschädigung. Laut der Polizei Berlin gehört dies in der Silvesternacht neben Körperverletzungen zu den am häufigsten erfassten Straftaten. Ein im Auspuff gezündeter Böller kann für bleibende Schäden am Katalysator sorgen.

Aber wann zahlt die Versicherung? Grundsätzlich sollte man, auch bei unbekannten Tätern, die Polizei kontaktieren. Wenn der Täter nicht ermittelt werden kann, reguliert die Teilkaskoversicherung die Reparatur.
Cabrio-Fahrer müssen zu Silvester besonders aufpassen. Hier zahlt die Teilkaskoversicherung zwar auch Schäden, die durch einen Feuerkörper hervorgerufen werden, eine Beschädigung des Cabrio-Daches durch glimmende Raketenreste deckt hingegen in der Regel nur eine Vollkaskoversicherung ab.
Darüber hinaus lässt sich nur zu Folgendem raten: Parken Sie Ihr Fahrzeug nicht an Straßen und Plätzen, wo erwartungsgemäß viel mit Böllern hantiert wird. Am besten ist es natürlich, das Auto in einer Garage oder auf einem privaten Parkplatz abzustellen.

Fahrten um Mitternacht vermeiden

Zu Mitternacht sollten nur unvermeidbare Fahrten vorgenommen werden. Falls Sie zwingend ins Auto steigen müssen, fahren Sie besonders vorsichtig, denn zu später Stunde sind häufig alkoholisierte Fußgänger auf der Straße unterwegs. Halten Sie unbedingt die Fenster geschlossen, damit keine Querschläger von Feuerwerkskörpern ins Wageninnere geraten können. Weichen Sie "Feuerwerkern", die auf der Straße hantieren, großräumig aus – im Zweifelsfall lieber anhalten oder wenden.
Übrigens: Wer als Führerscheininhaber zu Fuß Feuerwerk auf Verkehrsmittel wirft, riskiert den Entzug der Fahrerlaubnis wegen Verkehrsgefährdung.

Alkohol am Steuer ist ein absolutes No-Go. Auch am Folgetag

Wer alkoholisiert ein Kraftfahrzeug führt gefährdet sich und andere. Das gilt auch mit Restalkohol am Folgetag. Abhängig von der körperlichen Konstitution kann der Abbau von Alkohol auch länger dauern, als allgemein angenommen.
Häufig wird die 0,5-Promille-Grenze als Richtwert genommen. Auch im Rahmen derer kann es jedoch gefährlich und teuer werden. Es gilt: Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt ¬– obwohl er infolge des Genusses von Alkohol nicht mehr in der Lage dazu ist – und dadurch andere Menschen oder fremde Sachen gefährdet, macht sich strafbar. Dabei ist die Rede von der „relativen Fahruntüchtigkeit“, welche schon ab 0,3 Promille Blutalkohol vorliegt. Hier genügen Ausfallerscheinungen zu einem Straftatsverdacht aus.

Planen Sie Ihren Silvesterabend also entweder so, dass kein Alkohol konsumiert wird oder aber für das sichere Nachhausekommen gesorgt ist. Doch auch wer kein Fahrzeug steuern muss sollte grundsätzlich bewusst und kontrolliert trinken.

Für das Silvesterfest und das neue Jahr wünschen wir von FLEETIZE Ihnen alles Gute. Kommen Sie gut und vor allem gesund ins neue Jahr!


Fleetize
von Fleetize
veröffentlicht am 31.12.2021

Quellen:
https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/ratgeber-und-tipps/saison-tipps/winter/silvesterschaeden/
https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/pressemitteilung.770464.php
https://www.axa.de/das-plus-von-axa/auto-kfz-unterwegs/rechtstipps-kfz/alkohol-am-steuer

Photo by Ethan Hoover on Unsplash

Alle Angaben ohne Gewähr.
Der Artikel basiert auf recherchierten Informationen des Autors und kann persönliche Meinungen enthalten. Der Artikel stellt weder eine Rechtsauskunft dar, noch haften die Fleetize GmbH für die Korrektheit der enthaltenen Informationen.

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